Rechtliches · hey.lease STORE
Rechtliche Hinweise
Preview-Hinweis: store.hey.lease befindet sich in der Vorschau. Dargestellte Geschäftsausstattung ist – außer ausdrücklich als bestellbar gekennzeichneten Fahrrädern – nicht direkt über diese Website bestellbar.
Rolle von hey.lease
hey.lease betreibt die Informations- und Vermittlungsplattform und ist weder Verkäufer, Lieferant, Importeur, Hersteller noch Leasinggeber der dargestellten Produkte. Leasingverträge kommen ausschließlich mit der im konkreten Angebot benannten Leasinggesellschaft zustande. Diese entscheidet eigenständig nach Objekt-, Unternehmens- und Bonitätsprüfung.
Unverbindliche Angaben
Produktdaten, Preise, Lieferzeiten, Leasingraten, Restwerte und Verfügbarkeiten dienen der Orientierung und sind freibleibend. Beispielraten sind keine Finanzierungsofferte und kein verbindliches Vertragsangebot. Maßgeblich sind ausschließlich die Unterlagen und Vertragsbedingungen des jeweiligen Verkäufers beziehungsweise der Leasinggesellschaft.
Kein starres Mindestvolumen
Für eine Anfrage besteht keine starre Mindestgrenze. Ob ein Vorhaben leasingfähig ist, hängt insbesondere von Objekt, Anbieter, Wirtschaftlichkeit und Bonität ab und wird im Einzelfall geprüft.
Direkt bestellbare Fahrräder und Rabattcode
Ausdrücklich als bestellbar gekennzeichnete ENGWE-Fahrräder werden beim Anklicken über die externe Website des dort genannten Anbieters bestellt. Verkäufer, Vertragspartner, Lieferant sowie Ansprechpartner für Widerruf, Gewährleistung, Rückgabe und Service ist ausschließlich der externe Anbieter nach dessen Bedingungen.
Der Rabattcode STOREHEYLEASE gewährt nach den beim Anbieter geltenden Bedingungen 10 % Rabatt. Verfügbarkeit, Gültigkeitsdauer, Kombinierbarkeit, ausgeschlossene Produkte und die technische Einlösung richten sich nach den Angaben des Anbieters. Wenn über einen gekennzeichneten Link oder Rabattcode ein Kauf zustande kommt, kann hey.lease eine Provision erhalten. Für den Kunden erhöht sich dadurch der Kaufpreis nicht.
Kaufpreis bei einer späteren Leasingprüfung
Soll ein bereits beim Lieferanten erworbenes Fahrrad Gegenstand einer gesonderten Leasingprüfung werden, ist der tatsächlich gezahlte und belegte Kaufpreis maßgeblich – einschließlich gewährter Rabatte oder sonstiger Abzüge. Ein Anspruch auf Ankauf, Refinanzierung oder Abschluss eines Leasingvertrags besteht nicht.
Externe Links und Inhalte
Für Inhalte, Preise, Datenschutz und Vertragsabwicklung externer Websites ist der jeweilige Betreiber verantwortlich. Marken, Produktnamen und Abbildungen bleiben Eigentum ihrer jeweiligen Rechteinhaber.
Gewerbliche Ausrichtung
Die Leasingvermittlung richtet sich an Gesellschaften und öffentliche Unternehmen, nicht an Privatpersonen oder Einzelunternehmen. Die externe Direktbestellung eines Fahrrads richtet sich nach Zielgruppe und Bedingungen des jeweiligen Anbieters.